der Alkoholkonsum wird am 15.12.2015 erstmals thematisiert). Die Widersprüche nehmen 2016 zu, nachdem der Alkoholmissbrauch bekannt, unter Alkoholstopp und Beendigung der Medikation eine verbesserte Stimmungslage, jedoch ungünstige Prognose und vermeintliche chronische psychische Folgestörungen sowie plötzlich Verdacht auf latente Suizidalität festgehalten werden. Schliesslich ist nicht nachvollziehbar, wie Dr.med. G.________ noch am 27. Oktober 2016 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bis 30. November 2016 ausstellen konnte, um den Kläger nach Erhalt des Berichtes der neuropsychologischen Beurteilung (Erw.