Gegen eine Depressivität von erheblicher Schwere spreche das Funktionsniveau im Alltag (die von Dr.med. G.________ bestätigte intensive Beschäftigung mit den rechtlichen Auseinandersetzungen) sowie die geringe Medikation. Im Jahr 2016 komme es zu einer Besserung der Situation, zu gebesserter Stimmungslage sowie neuropsychologisch bestätigtem normgerechten Leistungsprofil. Dies trotz Beendigung antidepressiver Medikation, jedoch unter Alkoholstopp.