Der Annahme von Dr.med. T.________, dass ab 15. Januar 2016 eine vollständige Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit ab 15. Januar 2016 infolge kompensierter Leberleistung (Child A) eingetreten sei, kann aus den vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden, da - wie bereits erwähnt - im vorliegenden Fall die Rekonvaleszenphase bei einer über mehrere Monate im Stadium Child B verlaufende Leberzirrhose längere Zeit dauert und das Abklingen der Leberzirrhose auf Stadium Child A nicht mit einer vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen ist. Aus diesen Gründen kann auch der Beklagten nicht gefolgt werden, wenn sie in ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2018 (S. 2 unten)