Allgemeinbefinden haben kann (allgemeine Müdigkeit und Schwäche, Inappetenz, Fehlernährung und Gewichtsabnahme, Muskelabbau, Dekonditionierung etc.). Es ist deshalb auch nicht davon auszugehen, dass der Kläger ab Einstufung der Leberzirrhose als Child A sofort wieder vollständig arbeitsfähig war. Vielmehr ist von einer mehrmonatigen Rekonvaleszenzphase auszugehen, während der dem Kläger eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit zu attestieren ist.