Am 4. Mai 2016 gab die RAD-Ärztin U.________ die Stellungnahme ab, die Leberzirrhose sei unter Alkoholstopp in Besserung, es liege nun nur noch Child A vor. Anzunehmen sei zurzeit noch eine Teilarbeitsunfähigkeit, es würden keine genauen Angaben gemacht. Es seien aber weitere Verlaufsberichte einzuholen. Medizinisch könne noch nicht von Endzustand ausgegangen werden (IV-act. 24). 3.10.4 Am 24. August 2016 berichtete Dr.med. G.________ (vgl. Erw. 3.3.5). Er stellte eine ungünstige Prognose und nannte eine Arbeitsunfähigkeit von 100%. Am 20. September 2016 erstattete PD Dr.med. N.________ einen weiteren Bericht. Die Fragen betreffend Arbeitsunfähigkeit konnte er nicht beantworten.