Lediglich vom 03.03.2014 bis 14.03.2014 Harnwegsinfekt-bedingt sowie ab 22.04.2014 für 4 Wochen im Rahmen des Fussinfektes und ab 15.09.2015 für 4 Wochen kann eine Arbeitsunfähigkeit aus somatischer Sicht bestätigt werden. Die Arbeitsunfähigkeit ab 15.09.2015 kann aufgrund der nachgereichten Akten allenfalls bis 15.01.2016 anerkannt werden. Jedoch ab 15.01.2016 ist aus somatischer Sicht keine Arbeitsunfähigkeit mehr mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit bewiesen.