24 Dr.med. N.________ in seinem Schreiben vom 12. April 2018 an das Verwaltungsgericht bestätigt. Darin schreibe er, dass er den Kläger im September 2015 erstmalig wegen der dekompensierten Leberzirrhose beurteilt habe. Damals sei der Kläger im Stadium Child B gewesen (…). Mitte Januar 2016 habe sich dann wieder eine kompensierte Leberleistung (Child A) gezeigt. Bei einer Leberzirrhose sei in der Regel davon auszugehen, dass in einem kompensierten Stadium Child B oder Child C eine Leistungseinschränkung bzw. eine verminderte Arbeitsfähigkeit vorliege.