Von besonderem Interesse sei, dass der Versicherte das Antidepressivum Venlafaxin am 2. Februar 2016 selber gestoppt habe, was nahelege, dass der Leidensdruck punkto Niedergestimmtheit am 2. Februar 2016 mässig bis leicht gewesen sei. Gleichermassen von Interesse sei, dass der Psychiater (Dr.med. G.________) in keinem einzigen Eintrag Rechenschaft über die Suizidalität abgegeben habe. Dies sei einzig und allein damit zu erklären, dass der Versicherte diesbezüglich nie Hinweise abgegeben habe und sich der Arzt deswegen nie Sorgen gemacht habe (…).