3.9 Die Beklagte unterbreitete ihrer Konsiliarärztin Psychiatrie, Dr.med. Q.________ (FMH Psychiatrie und Psychotherapie, zertifizierte Gutachterin Sim, Vetrauensärztin SGV), sowie ihrem Konsiliararzt Dr.med. T.________ (FMH Allgemeine Innere Medizin, FA Vertrauensarzt SGV) unter Vorlage einer Kurzbeschreibung der Ausgangslage verschiedene Fragen betreffend die Arbeitsunfähigkeit.