20 3.7 Auf Zuweisung durch Dr.med. G.________ führte das ____-spital am 24. Oktober 2016 eine Verhaltensneurologische/Neuropsychologische Untersuchung durch bei Fragestellung: "Lassen sich kognitive Defizite objektivieren?" und folgender Beurteilung (BK-act. 43): Die neuropsychologische Untersuchung von Hr A.________ ergibt bis auf eine diskrete Einschränkung in der phasischen Alertness durchwegs normgerechte testdiagnostische Befunde in den Bereichen Aufmerksamkeit, Lernen/Gedächtnis, Exekutivfunktionen und Visuokonstruktion.