5. Welche Behandlungsmassnahmen haben sie veranlasst: Keine unmittelbare Behandlungen, ausser der absoluten Alkoholkarenz. 6. Arbeitsunfähigkeit: Vom Zeitpunkt der Hospitalisation und in den nachfolgenden Wochen hat sicherlich eine gewisse Arbeitsunfähigkeit bestanden, das Ausmass kann ich aber nicht beurteilen. 6.1 Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit: Kann ich nicht beurteilen