18 profil ergeben. Aufgrund dieses Ergebnisses habe er den Kläger ab dem 28. Oktober 2016 als voll arbeitsfähig aus psychiatrischen Gründen beurteilt. Im Übrigen hielt er an seinen bisherigen Berichten fest. 3.3.8 Am 21. März 2018 reicht Dr.med. G.________ die Krankenakte und Verlaufsdokumentation ein, in welcher er die integrierte psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung des Klägers in der Zeit vom 26. Juni 2014 bis 23. März 2017 dokumentiert.