Nach internistischer Behandlung im Jahr 2016 [recte 2015] sei es zunehmend zu einer Stabilisierung der körperlichen und psychischen Situation des Klägers gekommen. Zum Ausschluss von psychischen Ursachen allfälliger kognitiver Probleme habe er daher eine neuropsychologische Untersuchung veranlasst. Diese Untersuchung vom 28. Oktober 2016 [recte: 24.10.2016] habe ein normgerechtes kognitives Leistungs-