Zuerst habe er als antidepressive Medikation ein Johanniskrautpräparat (Deprivita, siehe Erw. 3.2.1) erhalten, aufgrund mangelnder Wirksamkeit sei auf mehrere andere Antidepressiva (Fluoxetin, zuletzt Venlafaxin) umgestellt worden, jedoch habe die Medikation wegen der Lebererkrankung sistiert werden müssen. Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sei aufgrund des komplexen Falles nicht einfach gewesen, da er neben den psychiatrischen Störungsbildern auch körperliche Probleme geboten habe. Zudem habe der Kläger seinen Alkoholmissbrauch lange verheimlicht.