Als Hauptgrund der Arbeitsunfähigkeit sei die depressive Störung zu betrachten. Er sei nicht mehr in der Lage, das Belastungs- und Anforderungsprofil seines Ursprungsberufes, aber auch in sämtlichen Verweistätigkeiten, zu erfüllen. Es bestehe bis auf weiteres eine volle Arbeitsunfähigkeit. Die bisherigen Behandlungsmethoden seien adäquat; wegen der schweren Lebererkrankung habe die antidepressive Medikation allerdings beendet werden müssen. Auf weitere Fragen antwortet Dr.med. G.________: 7. Hätten andere Massnahmen (welche?) zu einem anderen Verlauf der Krankheit geführt? Wäre die Arbeitsfähigkeit rascher zu steigern gewesen? Nein, bei dem Pat.