15 Mundfötor, keine eindeutigen Entzugssymptome. Jedoch war der Patient wegen der Präsentation der Laborbefunde seitens eines Hausarztes immer ausweichend. Inzwischen muss festgehalten werden, dass der Patient als körperlich sehr schwer krank zu beurteilen ist und aufgrund der schweren körperlichen Erkrankung (ikterische Steatohepatitis bei Leberzirrhose Child B) es zu vermutlich psychischen Folgestörungen gekommen ist, der Patient ist kognitiv deutlich beeinträchtigt, affektiv abgeflacht.