aus: Wichtig ist festzuhalten, dass der Patient bezügl. der bei ihm bestehenden Alkoholproblematik, die auch zu einer äthyltoxischen Hepatopathie geführt hatte, gegenüber dem Referenten und seiner Psychotherapeutin Stillschweigen bewahrt hat. Die Berichte der Klinik D.________ wurden uns erst im gegen Ende 2015 zugestellt, als der Patient dann wegen einer dekompensierten, alkoholbedingten Leberzirrhose sich akut in stationäre Behandlung in die Klinik D.________ begeben musste. Während der Behandlung beim Referenten gab es erstaunlicherweise keine Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch bzw. -abhängigkeit, keinen alkoholischen