3.3.2 Im Bericht vom 7. September 2015 bestätigt Dr.med. G.________ die Diagnose vom 13. Oktober 2014 und verweist auch in den übrigen Punkten auf diesen Bericht (BK-act 18). Zu Biographie und sozialer Anamnese ergänzt er, der Kläger sei seit dem letzten Bericht intensiv damit beschäftigt, die vom Sicherungsfond gegen ihn angestrebte Pfändung von mehreren Millionen Franken abzuwenden und eine für ihn günstigere Lösung zu verhandeln. Betreffend Krankheitsentwicklung und frühere Krankheitsepisoden halte der Kläger fest, vor seiner zivilrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit seinem Stiftungsratsmandat in einer R.__