9 2.1 Der Kläger fordert Taggeldleistungen in der Höhe von Fr. 229'202.90 zzgl. Zins zu 5% seit 1. März 2015 (mittlerer Verfall). Er begründet dies mit einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit seit dem 28. Februar 2014, einer vertraglich fixierten Lohnsumme von Fr. 130'000.--, der Leistungsdauer von 730 Tagen mit einer Wartefrist von 30 Tagen sowie den von der Beklagten bereits geleisteten Taggeldern in der Höhe von Fr. 15'396.65. Der Krankheitsanzeige vom 27. August 2014 legte der Kläger das Arbeitsunfähigkeitszeugnis von Dr.med.