Die Versicherungsdeckung mit Gesundheitsdeklaration bezweckt die Versicherung des Erwerbsausfalles infolge Krankheit und Folgen von Unfällen, die nach Beginn des Versicherungsschutzes auftreten (AVB Ziff. 4.2.1). Dazu erfolgt bei Eintritt eine Gesundheitsprüfung anhand einer Deklaration der versicherten Person auf dem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Formular (AVB Ziff. 4.2.4).