[Physiotherapie]). Am 14. März 2018 ersuchte das Gericht auch den Hausarzt Dr.med. K.________ (Hausarztpraxis ___) um Auskunft und Aktenedition. Die eingegangenen Akten wurden den Parteien am 17. April 2018 zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme zugestellt. Am 7. Juni 2018 reicht die Beklagte ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Akten ein. Am 13. Juli 2018 nimmt der Kläger Stellung zu den eingegangenen Akten sowie der Stellungnahme der Beklagten. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: