3 rende Richter den Parteien mit, auf eine mündliche Hauptverhandlung zu verzichten, soweit nicht eine Partei bis am 21. August 2017 Einspruch gegen den Verzicht erhebe. Innert erstreckter Frist teilt der neue Rechtsvertreter des Klägers am 23. Oktober 2017 mit, an der Durchführung der mündlichen Hauptverhandlung festzuhalten, wobei gleichzeitig eine Parteibefragung sowie die Befragung der genannten Zeugen durchzuführen sei. Nach Rücksprache mit den Parteien erfolgte am 7. Februar 2018 die mündliche Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung des Klägers.