D. Am 28. November 2016 lässt A.________ gegen die B.________ Klage betreffend Taggeldleistungen einreichen mit den Anträgen: 1. Dem Kläger seien durch die Beklagte Taggeldleistungen in Höhe von CHF 229'202.90 nebst Zins zu 5% seit 1. März 2015 (mittlerer Verfall) zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. E. Mit Klageantwort vom 14. Februar 2017 beantragt die B._______: 1. Die Klage vom 28. November 2016 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Klägers.