Gemäss Schreiben vom 13. März 2017 wurde A.________ durch Dr.med. G.________ ab dem 28. Oktober 2016 als aus psychiatrischen Gründen voll arbeitsfähig beurteilt (K-act. 26). B. Der Eingang der Krankheitsanzeige wurde am 23. September 2014 durch B.________ bestätigt und gleichzeitig wurden Abklärungen für die Leistungserbringung angekündigt (BK-act. 6).