{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-09", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-134_2018-08-09.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9489e4740493c61f1bb96289cd592db9"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-134_2018-08-09.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_134_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f23b2111a7caaa35f0ab0a74ca6e9e77cb66eb39c012610bac5078b7ba1f0d1ed9f0dffb0d932dd99d2a1234177d81181ad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f23b2111a7caaa35f0ab0a74ca6e9e77cb66eb39c012610bac5078b7ba1f0d1ed9f0dffb0d932dd99d2a1234177d81181ad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_134", "Checksum": "758a0543d5e026ed445951b75fee40ea"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 134"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Der Kläger beklage Störungen der Aufmerksamkeit, der Konzentration, des Gedächtnisses. Er sei im Antrieb gemindert, in der Stimmung depressiv\nausgelenkt, in der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Er\nhabe sich sozial stark zurückgezogen. Sowohl die subjektiven Beschwerden als\nauch die objektiven Befunde würden korrelieren. Als Hauptgrund der Arbeitsunfähigkeit sei die depressive Störung zu betrachten. Er sei nicht mehr in der Lage,\ndas Belastungs- und Anforderungsprofil seines Ursprungsberufes, aber auch in\nsämtlichen Verweistätigkeiten, zu erfüllen. Es bestehe bis auf weiteres eine volle\nArbeitsunfähigkeit. Die bisherigen Behandlungsmethoden seien adäquat; wegen\nder schweren Lebererkrankung habe die antidepressive Medikation allerdings\nbeendet werden müssen. Auf weitere Fragen antwortet Dr.med. G.________:\n7. Hätten andere Massnahmen (welche?) zu einem anderen Verlauf der\nKrankheit geführt? Wäre die Arbeitsfähigkeit rascher zu steigern gewesen?\nNein, bei dem Pat. wurde anfangs neben der Psychotherapie auch eine\nhochdosierte antidepressive Medikation eingesetzt. Bedauerlicherweise haben die schwierigen sozialen Umstände und Belastungen des Pat. sich in\nsehr negativer Weise auf den Krankheitsverlauf ausgewirkt. Es wurde mit\nzunehmendem Therapieverlauf deutlich, dass das Therapieziel nicht mehr\nRemission heissen kann, sondern Aufrechterhaltung einer labilen Stabilität\nund Suizidprävention.\n\n8. Prognose? Künftige Behandlungen?\nAufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufes muss die Prognose als ungünstig betrachtet werden. Die weitere Behandlung wird leitliniengerecht geführt und dient v.a. der Stabilisierung des Pat.. Aufgrund der hohen Beschämung des Pat. besteht vermutlich eine anhaltende latente Suizidalität.\n16\n9. Weitere Bemerkungen des Arztes, insbesondere allfällige Stellungnahme zu\nabweichenden Einschätzungen der beratenden Ärzte der B.________?\nDie Einschätzungen der beratenden Ärzte der B.________ liegen dem Ref.\nleider nicht vor.\n\n3.3.5 Am 30. August 2016 geht der IV-Stelle Schwyz ein weiterer Bericht von\nDr.med. G.________ ein (der Bericht ist [wohl irrtümlich] mit 24.8.2015 datiert).\nBekanntgegeben wird eine Veränderung der Diagnoseliste. Er nennt neben der\nbekannten Alkoholabhängigkeit (ggw. abstinent ICD-10 F10.20) neu eine depressive Störung ggw. leicht- bis mittelgradige Episode mit somatischem Syndrom ICD-10 F32.01 sowie V.a. organisch bedingte kognitive Defizite bei Leberzirrhose Child B mit ikterischer Steatohepatitis (BK-act. 38). Zum Verlauf / veränderte Befunde hält Dr.med. G.________ fest:\n3. Verlauf / veränderte Befunde:\n\nDie Leberzirrhose wurde akut in der Klinik D.________ behandelt und mittlerweile\nhat sich Herr A.________ davon erholt. Die depressive Symptomatik hat sich beim\nPat. verbessert, wobei es jedoch immer wieder zu mittelgradig depressiven Einbrüchen kommt. Herr A.________ versucht mit allen Mitteln eine Fassade aufrecht\nzu erhalten. Auch hat sich der körperliche Zustand verbessert - Herr A.________\nist wieder mehr zu Kräften gekommen, ermüdet aber nach wie vor sehr rasch. Inzwischen muss festgehalten werden, dass es bei Herrn A.________ durch die ikterische Steatohepatitis bei Leberzirrhose Child B vermutlich zu psychischen Folgestörungen gekommen ist. Herr A.________ wirkt kognitiv beeinträchtigt. Die genauen Einschränkungen sind jedoch unklar. Herr A.________ wurde daher kürzlich\nzur neuropsychologischen Untersuchung ins […]-spital zugewiesen.\n\nHerr A.________ war mindestens seit Anfang 2014 nicht mehr in der Lage, an\nwichtigen Besprechungen teilzunehmen, hat seine Post nicht mehr geöffnet, hat\nversäumt Prämienzahlungen, Steuern, Versicherungsbeiträge fristgerecht einzuzahlen und hatte generell Mühe mit den Anforderungen des privaten und geschäftlichen Lebens. Er wurde diesbezüglich seit 2012 intermittierend von seinen Geschwistern unterstützt.\n\nAufgrund der schweren Lebererkrankung des Pat. musste die antidepressive Medikation beendet werden, da diese zu einer weiteren schweren Leberschädigung\nführen könnte. Die Behandlungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.\nDer Pat. ist krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, das Belastungs- und Anforderungsprofil seines Ursprungsberufes, aber auch sämtlicher Verweistätigkeiten,\nzu erfüllen.\nPsychostatus:\n\n60jähriger, elegant gekleideter Mann. Herr A.________ hält Blickkontakt im Gespräch. Im Gespräch weitschweifig und teilweise im Kontakt läppisch wirkend und\nleicht distanzgemindert, mit Bagatellisierungstendenz seiner Leiden.\nEr ist bewusstseinsklar und allseits orientiert. Auffassung und Merkfähigkeit sind\nnicht vermindert, subjektiv verminderte Konzentrations- und Kurzzeitgedächtnisstörungen. Er berichtet Grübeln und Gedankendrängen. Phobien, Zwänge wurden\n\n"}