{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-09", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-134_2018-08-09.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9489e4740493c61f1bb96289cd592db9"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2016-134_2018-08-09.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2016_134_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f23b2111a7caaa35f0ab0a74ca6e9e77cb66eb39c012610bac5078b7ba1f0d1ed9f0dffb0d932dd99d2a1234177d81181ad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f23b2111a7caaa35f0ab0a74ca6e9e77cb66eb39c012610bac5078b7ba1f0d1ed9f0dffb0d932dd99d2a1234177d81181ad7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2016_134", "Checksum": "758a0543d5e026ed445951b75fee40ea"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2016 134"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Als Befund hält Dr.med. G.________ fest:\n6. Befunde:\n59 jähriger, altersentsprechend wirkender, normgewichtiger, elegant gekleideter Mann. Herr A.________ hält Blickkontakt im Gespräch. Im Gespräch\nimmer wieder weitschweifig. Er wirkt sehr belastet, weint immer wieder, versucht jedoch die Fassade zu wahren.\nEr ist bewusstseinsklar und allseits orientiert. Auffassung und Merkfähigkeit\nsind nicht vermindert, verminderte Konzentrations- und Kurzzeitgedächtnisstörungen. Im formalen Denken etwas verlangsamt, kohärent. Es ist starkes\nGrübeln und Gedankendrängen vorhanden. Es sind keine Phobien und\nZwänge vorhanden. Es gibt keinen Hinweis auf wahnhafte Störungen. Sinnestäuschungen und Ich-Störungen sind nicht vorhanden. Im Affekt depressiv vermindert, deutlicher Kraft- und Energieverlust, Existenz-, Zukunftsängste und Ängste um seine Gesundheit, innere Unruhe, keine Gereiztheit,\nrasche Ermüdung und auch tlw. Schweissausbrüche. Er ist im Antrieb vermindert, jedoch psychomotorisch ruhig. Sozialer Rückzug ist vorhanden. Er\nklagt über immer wieder auftretende Durchschlafstörungen, Magenbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen. Suizidalität wird verneint.\n\nEs würden weiterhin wöchentliche Konsultationen stattfinden, bei denen es um\neine Stabilisierung und Verringerung der depressiven Symptomatik gehe. Die\nMedikation werde laufend überprüft. Der Zeitpunkt einer zukünftigen Arbeitsfähigkeit sei noch nicht abschätzbar.\n\n3.3.3 Im Bericht vom 19. Februar 2016 nennt Dr.med. G.________ gegenüber\nder IV-Stelle Schwyz als Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit neben der\nbekannten zusätzlich eine Leberzirrhose Child B mit ikterischer Steatohepatitis\n(BK-act. 32). Diese Diagnosen bestünden seit 2006 [sic]. Als Diagnose ohne\nAuswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit nennt er Alkoholabhängigkeit, ggw. abstinent ICD-10 F10.20. Als Befund wiederholt er den am 13. Oktober 2014 gegenüber der Beklagten festgehaltenen Befund (Erw. 3.2.1 Ziff. 6). Bezüglich Verlauf\nführt Dr.med. G.________ aus:\nWichtig ist festzuhalten, dass der Patient bezügl. der bei ihm bestehenden Alkoholproblematik, die auch zu einer äthyltoxischen Hepatopathie geführt hatte, gegenüber dem Referenten und seiner Psychotherapeutin Stillschweigen bewahrt\nhat. Die Berichte der Klinik D.________ wurden uns erst im gegen Ende 2015 zugestellt, als der Patient dann wegen einer dekompensierten, alkoholbedingten Leberzirrhose sich akut in stationäre Behandlung in die Klinik D.________ begeben\nmusste.\n\nWährend der Behandlung beim Referenten gab es erstaunlicherweise keine Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch bzw. -abhängigkeit, keinen alkoholischen\n\n15\nMundfötor, keine eindeutigen Entzugssymptome. Jedoch war der Patient wegen\nder Präsentation der Laborbefunde seitens eines Hausarztes immer ausweichend.\nInzwischen muss festgehalten werden, dass der Patient als körperlich sehr schwer\nkrank zu beurteilen ist und aufgrund der schweren körperlichen Erkrankung (ikterische Steatohepatitis bei Leberzirrhose Child B) es zu vermutlich psychischen Folgestörungen gekommen ist, der Patient ist kognitiv deutlich beeinträchtigt, affektiv\nabgeflacht.\n\nDr.med. G.________ stellt eine ungünstige Prognose aus. Die beim Patienten\nbestehenden Störungsbilder seien in keiner Weise mit seiner bisherigen Tätigkeit\nvereinbar. Fragen zu möglichen Eingliederungsmassnahmen seien aktuell nicht\nmit Sicherheit zu beurteilen, zuerst müsse der Verlauf der Lebererkrankung abgewartet werden. Die psychischen Folgestörungen seien vermutlich chronisch.\nMit einer Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit könne nicht gerechnet werden.\n\n"}