2. Die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen) werden auf Fr. 500.-- festgelegt und dem Beschwerdeführer auferlegt. Er hat diesen Betrag innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids auf das Konto 60-22238-6 zu überweisen.