F. In einer weiteren Verfügung vom 3. Oktober 2016 hat die IV-Stelle die zurückzuerstattenden IV-Renten für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 28. Februar 2015 auf Fr. 49‘160.-- festgelegt. Gegen diese Verfügung reichte A.________ ebenfalls am 5. Oktober 2016 beim Verwaltungsgericht eine weitere Beschwerde ein (Verfahren I 2016 117). Er beantragt, das Verfahren sei zu sistieren bis ein Entscheid in der Hauptsache hinsichtlich der Verfügung vom 8. September 2016 gefällt wurde (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der IV-Stelle).