B. Nach dem Umzug in den Kanton Schwyz leitete die IV-Stelle Schwyz im November 2012 ein Revisionsverfahren ein. Vom 14. Mai 2013 bis 19. Juni 2013 wurde A.________ observiert, worauf mit Verfügung vom 26. Juli 2013 die Hilflosenentschädigung wegen Verdachts auf unrechtmässigen Leistungsbezug sistiert wurde. Nach Durchführung einer interdisziplinären Begutachtung (mit Gutachten vom 23. Januar 2015) und gestützt auf eine Stellungnahme des regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) vom 3. Februar 2015 sistierte die IV-Stelle mit Verfügung vom 6. Februar 2015 die Rentenleistungen.