eine medizinische Untersuchung oder Behandlung voraus. Im Übrigen ist anzufügen, dass – auch wenn nach der Aktenlage einiges dafür spricht, dass die somatischen Beeinträchtigungen mindestens teilweise erst im Verlaufe der anhaltenden psychischen Beeinträchtigungen registriert wurden – dennoch ein relevanter Konnex anzunehmen ist und dementsprechend grundsätzlich kein neuer Leistungsfall vorliegt (siehe AVB, VI. Teil, Anhang, Begriffe, Leistungsfall).