Noch vor der Erstellung des versicherungspsychiatrischen Gutachtens vom 9. Juni 2011 erwähnte Dr.med. D.________ am 17. März 2011 ein chronisches Zervikalsyndrom, eine degenerative Veränderung der HWS (Diskushernie C5/C6) sowie diffuse Gelenkund Muskelschmerzen (bekannt seit 1996; KB 8), wenn auch diese Diagnosen noch in der Rubrik „ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit“ aufgeführt wurden. Allerdings wurde bereits zu diesem Zeitpunkt auf weitere geplante rheumatologische Abklärungen bei der Fachärztin Dr.med. J.________ hingewiesen (vgl. KB 8, Ziff. 1.5 in fine).