Zudem habe der behandelnde Psychiater (K.________) erst nach dem Gutachten und nachdem die Beklagte das Taggeld eingestellt hatte, eine begründete Stellungnahme eingereicht. Die Case Managerin habe aber im Zeitraum vom Januar bis März 2011 telefonisch sowie auch persönlich Kontakt mit dem behandelnden Psychiater (K.________) gehabt (Klageantwort, Ad 9a und b).