Zudem genüge das Gutachten auch den materiellen Anforderungen an ein medizinisches Gutachten nicht. Die Befragung während der Begutachtung habe sich auf die Vorzüge der italienischen Lebensart beschränkt. Der Gutachter habe keine für die Erfüllung des Gutachterauftrags unerlässlichen Tests (Belastungstest EFL) vorgenommen. Mithin fehle es an einer umfassenden gutachterlichen Untersuchung (Klage, Ziff. 6b). Auf das Gutachten könne nicht abgestellt werden. Die behandelnden Ärzte (D.________ / K.________) würden ebenfalls das Gutachten von Dr.med. G.________ bemängeln (Klage, Ziff.