3.15 Im ärztlichen Zeugnis vom 23. Juni 2012 hielt Dr.med. D.________ ergänzend fest, von den rheumatologischen Diagnosen habe sie erst mit dem rheumatologischen Bericht vom 13. Mai 2011 von Dr.med. J.________ Kenntnis erhalten, welche in der angestammten Tätigkeit als Schneider eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert habe (vgl. KB 24).