Aufgrund des Schwindels und der Hörminderung sei eine HNO-Abklärung veranlasst worden, bei welcher ein kleines Akustikusneurinom gefunden worden sei, welches nachkontrolliert werden müsse. Die Beschwerden des 3. Fingers rechts seien vorübergehend mit einer Cortisonspritze gelindert worden. Die Kataraktoperation sei im Februar initial gut verlaufen, nun sei ein Retinaödem aufgetreten, welches die Sehkraft auf dem linken Auge ziemlich einschränke. All diese gesundheitlichen Probleme würden den Kläger sehr belasten und das psychische Zustandsbild verschlechtern. Im Gesamtkonzept sei der Kläger zurzeit zu 100% arbeitsunfähig.