11.3 der Versicherte könnte theoretisch auch eine Arbeit zuhause ohne Hilfe einer anderen Person verrichten 11.4 der Versicherte kann seine Tätigkeit als Schneider nicht mehr in Vollzeit ausüben 11.5 zurzeit kann der Patient keine angepasste Arbeit verrichten. (…) 11.7 für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit besteht nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes eine vollständige Invalidität. 11.10 die festgestellten Einsatzbeschränkungen bestehen auf Dauer seit dem 3.3.2011. 3.14 Dr.med. D.________ listete in ihrem ärztlichen Zeugnis vom 17. Mai 2012 folgende Diagnosen auf (KB 23):