10.2 die Tätigkeiten dürften nur unter folgenden Bedingungen verrichtet werden: nur mit zusätzlichen betriebsunüblichen Pausen. Anzahl und Länge der Pausen: ca. 1h Pause nach 1h Arbeit. 10.3 die Arbeitsleistung ist ausserdem herabgesetzt, weil der Versicherte in der Gebrauchsfähigkeit seiner Hände eingeschränkt ist. Weitere Angaben zu dieser Problematik können die somatischen Spezial Ärzte erteilen. 11.1 der Versicherte könnte theoretische Bildschirmarbeit verrichten. 11.2 theoretisch könnte der Versicherte Arbeit am Arbeitsplatz ohne Hilfe einer anderen Person verrichten