Die stützende fachärztlich psychiatrische Behandlung sollte ausserdem den Umstand würdigen, dass die krankheitsfremden Faktoren als sehr schwierig die Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit verhindern, jedoch eine durchaus zumutbare medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit bei anderen konstellativen Faktoren bestehen bleibt. Insofern sollte die psychiatrische Behandlung den Versicherten stärken und stützen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, zu schauen, welche Möglichkeiten es geben könnte, sich eventuell bereits in den Ruhestand zu begeben oder aber doch als arbeitsuchend eine neue Arbeitstätigkeit aufzunehmen.