Das Remeron® sei von 45mg auf nun 30mg reduziert worden. Es ist aus versicherungspsychiatrischer Sicht dabei dringend anzuraten, auf die weitere konsequente Einnahme der Medikation zu achten, ggf. sind kurzfristige Wirkstoffspiegel im Blut zu erheben, damit ein erneutes Auftreten von krankheitswertiger Symptomatik verhindert werden kann. Dies erscheint insbesondere im Zusammenhang mit der weiterhin schwierigen sozialen Situation bei schwierigen finanziellen Verhältnissen in der Zukunft dringend angezeigt.