2.1 Ist aus Ihrer fachärztlichen Sicht eine andere Tätigkeit zumutbar? Wenn ja: Bitte mögliche Tätigkeit genau umschreiben und ab wann ist diese zumutbar? Dem Versicherten wäre jegliche Tätigkeit zumutbar, ohne dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssten. Zu der körperlichen Situation, der angegebenen Schulter- und Rückenbeschwerden, hat sich das versicherungspsychiatrische Gutachten nicht zu äussern.