DIE BEANTWORTUNG DER FRAGEN 1. Arbeitsunfähigkeit als Schneider (Geschäftsaufgabe per 31.03.2011)? 1.1 Besteht zum Zeitpunkt der Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit? Zum Zeitpunkt der Untersuchung besteht Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als selbständiger Schneider, allerdings war das Geschäft zum 31.03.2011 aufgegeben worden. Der Versicherte muss nun schauen, wie er in der Zukunft seinen Lebensunterhalt besorgen kann. Es handelt sich dabei jedoch um krankheitsfremde Faktoren.