(RAD Arzt Zentralschweiz, Allgemeinmedizin FMH) den Gesundheitsschaden des Versicherten wie folgt zusammen: mittelschwere Depression, Fingerpolyarthrose, cervicospondylogenes Schmerzsyndrom bei Discushernie C5/C6 (KB 15). Die Arbeitsfähigkeit veranschlagte er auf 25%, wobei er ergänzte, das Wiedererlangen einer Arbeitsfähigkeit von 50% sei gut möglich, eine höhere Arbeitsfähigkeit sei eher unwahrscheinlich (notwendiger Zeitraum 6-12 Monate). Die Prognose von derartigen Depressionen, welche schleichend über 3 Jahre, im Alter von bereits 60 Jahren auftreten, sei nicht so gut (vgl. KB 15).