3.2.1 Im Verlaufsbericht vom 25. Oktober 2010 an die Beklagte stellten M.________ (Oberarzt) und N.________ (klinische Psychologin, dipl. Psych.) die Diagnosen einer mittelgradigen depressiven Episode (ICD-10:F32.1) und einer Panikstörung (episodisch paroxysmale Angst, ICD-10:F41.0). Prognostisch wurde festgehalten, aufgrund der Beobachtung des bisherigen Verlaufs, welcher bislang mit einer Verbesserung der depressiven Symptomatik und der Angstsymptomatik einhergehe, sowie aufgrund der Bereitschaft des Klägers, die angebotenen Therapien zu nutzen, sei davon auszugehen, dass eine weitere Stabilisierung des Klägers zu erreichen sei (vgl. BB 12).