Er sei agitiert, depressiv, affektarm, ängstlich, könne kaum sitzen, habe irrationale Angst und leide an innerer Unruhe und Konzentrationsstörungen. Bei adäquater psychiatrischer Therapie sei die Prognose als gut zu beurteilen. Die Fragen, ob mit einer Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit oder mit einer anderen, dem Krankheitsverlauf angepassten (zumutbaren) Tätigkeit gerechnet werden könne, wurden von der Hausärztin verneint. 3.2 Der Kläger war zwischen dem 16. September 2010 und dem 24. November 2010 in der psychiatrischen F.________klinik hospitalisiert.