E. Am 20. Januar 2012 liess A.________ beim Verwaltungsgericht Klage gegen die C.________ einreichen mit den folgenden Anträgen: 1. Dem Kläger sei mit Wirkung ab 25. Juni 2011 weiterhin das ganze Krankentaggeld auszurichten. 2. Es sei festzustellen, dass die am 21. September 2011 ausgesprochene Kündigung des Versicherungsvertrages ungültig ist. 3. Dem Kläger sei die unentgeltlich Prozessführung und Rechtsverbeiständung zu bewilligen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. F. Mit Klageantwort vom 24. April 2012 beantragt die C.________: