__ anerkannte ihre Leistungspflicht und erbrachte ab 1. August 2010 Krankentaggelder auf der Basis einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit (anfangs März 2011 vorübergehend auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 50%, vgl. BB 2). Vom 16. September 2010 bis 24. November 2010 war A.________ in der psychiatrischen F.________klinik hospitalisiert (KB 8, 14). C. Am 1. Februar 2011 meldete sich A.________ bei der Invalidenversicherung zum Bezug von Leistungen an. Mit Vorbescheid vom 9. Januar 2012 wurde die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht gestellt (BB 3). Dagegen liess A.________ Einwände erheben (vgl. Replik, S. 7).