B. Am 22. September 2010 ging bei der C.________ ein Arztbericht von Dr.med. D.________ (Innere Medizin FMH, E.________) ein, wonach A.________ seit ca. einem Jahr an Schlafstörungen und seit ca. 2 Monaten an zunehmenden Angstzuständen, Antriebslosigkeit etc. bzw. einer depressiven Entwicklung leide und seit 1. August 2010 bis auf weiteres eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert werde (vgl. BB 15). Die C.________ anerkannte ihre Leistungspflicht und erbrachte ab 1. August 2010 Krankentaggelder auf der Basis einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit (anfangs März 2011 vorübergehend auf der Basis einer Arbeitsunfähigkeit von 50%, vgl. BB 2).