{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-09-26", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2012-8_2012-09-26.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "a99282bd1b0b05c058498672b525b04b"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2012-8_2012-09-26.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2012_8_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2ad75c4bc39b3fdb5a6bf0a36dd0d81048c54d22a66d86dc944881584b473452e5df7d2bd7c689f5cd5101b94a3dc0680d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2ad75c4bc39b3fdb5a6bf0a36dd0d81048c54d22a66d86dc944881584b473452e5df7d2bd7c689f5cd5101b94a3dc0680d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2012_8", "Checksum": "2e99d8e65ba5d204f3dbc5b52978bfac"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2012 8"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Fortgeschrittene Osteochondrose der\nunteren LWS.\nSchulter in Innen- und Aussenrotation:\nAcromeoclaviculararthrose bds, deutlich rechtsbetont, enger Subacromialraum\ndurch ungünstige Stellung des Acromeons.\nBeide Hände ap:\nRhizarthrose bds. Arthrose MCP II und III bds. Gelenksnahe Osteoporose.\nBeginnende Fingerpolyarthrose\nBeide Füsse ap:\nSpreizfuss. Hallux valgus. Arthrose Grosszehengrundgelenk, ansonsten\nNormalbefund.\n(…)\nDensitometrie DEXA vom 31.3.2011.\nT-Score LWS: -3.7\nT-Score Schenkelhals: -2.8\nBeurteilung: Osteoporose\n\nBEURTEILUNG\nDer 59-jährige Pat. entwickelt zunehmendes invalidisierendes\nCervicobrachialsyndrom rechts, das multifaktoriell bedingt ist. (…)\nDer stark polymorbide Patient mit COPD bei persistierendem starken\nNikotinabusus mit Hypercholesterinämie, möglichem Diabetes mellitus entwickelt\nauch zunehmende Polyarthrosen. (…)\nD. Pat. entwickelt ein zunehmendes Fibromyalgiesyndrom mit Uebergang in\nsomatoforme Schmerzstörung. (…)\nDie schwierige soziale Situation wirkt sich ebenfalls negativ auf die Beschwerden\naus. (…) Als Schneider ist d. Pat. nicht voll arbeitsfähig.\n\nAm Schluss dieses Arztberichts vom 13. Mai 2011 ist handschriftlich vermerkt\nworden, dass nach telefonischer Rücksprache vom 21. Juni 2011 aus\nrheumatologischer Sicht die Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit auf\n50% veranschlagt werde (vgl. KB 10).\n\n8\n3.5 In der Stellungnahme des regionalen ärztlichen Dienstes Zentralschweiz\n(RAD) vom 27. Mai 2011 fasste Dr.med. I.________ (RAD Arzt Zentralschweiz,\nAllgemeinmedizin FMH) den Gesundheitsschaden des Versicherten wie folgt\nzusammen: mittelschwere Depression, Fingerpolyarthrose,\ncervicospondylogenes Schmerzsyndrom bei Discushernie C5/C6 (KB 15). Die\nArbeitsfähigkeit veranschlagte er auf 25%, wobei er ergänzte, das\nWiedererlangen einer Arbeitsfähigkeit von 50% sei gut möglich, eine höhere\nArbeitsfähigkeit sei eher unwahrscheinlich (notwendiger Zeitraum 6-12 Monate).\nDie Prognose von derartigen Depressionen, welche schleichend über 3 Jahre, im\nAlter von bereits 60 Jahren auftreten, sei nicht so gut (vgl. KB 15).\n\n3.6 Im versicherungspsychiatrischen Gutachten vom 9. Juni 2011 stellten\nL.________ (M. Sc., Psychologin FSP) und Dr.med. G.________ (Facharzt für\nPsychiatrie und Psychotherapie FMH) die Diagnose einer depressiven Episode\n(ICD-10 F32), aktuell remittiert. Weiter führten die Gutachter u.a. aus (KB 5):\n\nAKTUELLE MEDIKATION\n- Remeron® 30mg 0-0-0-1\n- Venlax® 150 mg 1-0-0\n- Seretide® 1-0-1\n- Tossamin® 1-1-0-1\n- Pantoprazol® 40mg 1-0-0\n- Spiralgin® 500 1-1-1\n- Codein® 1-1-1\n\nDIE BEANTWORTUNG DER FRAGEN\n1. Arbeitsunfähigkeit als Schneider (Geschäftsaufgabe per\n31.03.2011)?\n1.1 Besteht zum Zeitpunkt der Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit in der\nzuletzt ausgeübten Tätigkeit?\nZum Zeitpunkt der Untersuchung besteht Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten\nTätigkeit als selbständiger Schneider, allerdings war das Geschäft zum 31.03.2011\naufgegeben worden. Der Versicherte muss nun schauen, wie er in der Zukunft\nseinen Lebensunterhalt besorgen kann. Es handelt sich dabei jedoch um\nkrankheitsfremde Faktoren. Zum Untersuchungszeitpunkt lagen keine Symptome\nder depressiven Erkrankung oder einer Angststörung mehr vor, die ihn in seiner\nzumutbaren medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit andauernd und deutlich\n(um 20% oder mehr) beeinträchtigt hätten.\n\n1.2 Wirken ungünstige äussere Faktoren der Arbeitsaufnahme entgegen?\nFalls ja, welche?\nAktuell sind deutliche krankheitsfremde Faktoren zu beschreiben, die einer\nerneuten Arbeitsaufnahme entgegenwirken. Im Wesentlichen handelt es sich um\nden Zustand nach selbständiger Tätigkeit über mehr als ein Lebensjahrzehnt, um\ndas subjektive Gefühl der vollbrachten Lebensarbeitszeit, um das Lebensalter\nselbst, um den Zustand nach Migration, um die sprachliche Einschränkung\nmangelhafter Deutschkenntnisse und um die allgemeine Arbeitsmarktsituation, die\n\n9\nkaum einen 59-jährigen Schneider nach jahrelanger Selbständigkeit nun in ein\nAngestelltenverhältnis übernehmen wird. Eindeutig sind dies krankheitsfremde\nFaktoren, die der Wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit mehr entgegen stehen als\neine derzeitig vorliegende Krankheitssymptomatik.\n\n2.1 Ist aus Ihrer fachärztlichen Sicht eine andere Tätigkeit zumutbar? Wenn\nja: Bitte mögliche Tätigkeit genau umschreiben und ab wann ist diese\nzumutbar?\nDem Versicherten wäre jegliche Tätigkeit zumutbar, ohne dass besondere\nVoraussetzungen erfüllt sein müssten. Zu der körperlichen Situation, der\nangegebenen Schulter- und Rückenbeschwerden, hat sich das\nversicherungspsychiatrische Gutachten nicht zu äussern.\n\n2.2 Welche Rahmenbedingungen (anderer Arbeitgeber, Arbeitsplatzgestaltung, Pensumsänderung) könnten dazu allenfalls geändert werden?\nNach durchlaufener depressiver Episode sollte ein Arbeitsplatz keine Schicht- und\nNachtarbeit umfassen, sondern zu normalen Tagesarbeitszeiten zu erledigen sein.\n(…)\n\n"}