13 Landwirten Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Im vorliegenden Fall sprechen die Umstände (Alter, Ausbildung, persönliche Lebensumstände) nicht gegen einen Berufswechsel des Beschwerdeführers. Ihm verbleiben noch 6 Jahre bis zur Pensionierung, wobei er in einer körperlich angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 100% aufweist (IV-act. 11, S. 3). Für die Berechnung des Invalideneinkommens nach Berufswechsel bedeutet dies, dass die allgemeine Methode des Einkommensvergleichs zur Anwendung kommt.