4.6 Der Beschwerdeführer geht in seiner Beschwerde davon aus, dass sich sein Einkommen aus ________infolge der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Fr. 2'500.00 im Jahr reduzieren wird. Dafür bestehen indes keine Hinweise, noch werden solche vom Beschwerdeführer substantiiert vorgebracht. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei ________ um eine körperlich angepasste Tätigkeit mit einer Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers von 100% handelt. Beim ________ handelt es sich um eine vorwiegend sitzende Tätigkeit, die in erster Linie handwerkliches Geschick verlangt und nicht in besonderem Masse körperlich anstrengend ist.